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Rechtsberatung

Als Steuerberater biete ich Ihnen eine kreative Rechtsberatung bei der Ausschöpfung Ihrer steuerrechtlichen Vorteile basierend auf den aktuellen Gesetzen. Ich suche gemeinsam mit Ihnen legale Möglichkeiten der Reduzierung der Steuerlast und überlege mit Ihnen notwendige Anpassungen. Bei Rückfragen des Finanzamtes bin ich Ihr Ansprechpartner und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine Stellungnahme.

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Persönliche Steuererklärungen

Ich erstelle für Sie als Privatperson gern Ihre Einkommensteuererklärung – unabhängig ob Sie Student, Arbeitnehmer, Beamter, Privatier oder Rentner sind und überprüfe den Steuerbescheid des Finanzamtes.

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Betriebliche Steuererklärungen

Ich fertige für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und erstelle beispielsweise die Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für Ihr Unternehmen und überprüfe die Steuerbescheide des Finanzamtes.
Ich wirke mit bei Betriebsprüfungen, Sonderprüfungen oder sonstigen Außenprüfungen durch das Finanzamt und gebe Hilfestellung.

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Steuerplanung

Eine vorausschauende steuerliche Planung ist insbesondere dann angezeigt, wenn z. B.

  • über die Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens zu entscheiden ist
  • eine Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierungen anstehen
  • Unternehmensbewertungen erforderlich sind
  • die Altersvorsorge geplant wird
  • schenkungs- und/oder erbrechtliche Vorhaben unter steuerlichen Gesichtspunkten zu überprüfen sind.

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Prozessführung und Gutachten

Ich biete Ihnen eine engagierte Vertretung vor den Finanzbehörden und -gerichten, z. B. in

  •  Rechtsbehelfsverfahren
  •  finanzgerichtlichen Verfahren
  •  Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten

und erstelle für Sie Gutachten steuerrelevanter Vorhaben oder bereits verwirklichter Sachverhalte.

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Leitbild des steuerberatenden Berufs

Als Steuerberater bin ich Angehöriger eines freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.
Ich begleite Sie als unabhängiger Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, Ihre Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal und kompetent zu vertreten sowie ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern und biete Ihnen eine flexible Termingestaltung an.

Hinweis: Termine vergebe ich nach Absprache gern auch abends und am Wochenende.

Ich übe meinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffe ich die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.

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Gebühren

Steuerberater erbringen vielfältige, qualifizierte Leistungen, die ihren angemessenen Preis haben. Während sich die Vergütung der Hilfeleistung in Steuersachen regelmäßig aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ergibt, gelten für die Vergütung der weiteren Leistungen eines Steuerberaters die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Zivilrechts.

  1. Grundsätzliches zur Vergütung der Hilfeleistung in SteuersachenTätigkeiten im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen werden auch als Vorbehaltsaufgaben originäre gesetzliche Aufgaben bezeichnet, diese sind z.B. die Erstellung der Steuererklärungen. Die Vergütung eines Steuerberaters setzt sich aus Gebühren, Auslagenersatz und Umsatzsteuer (derzeit 19%) zusammen.
  1. Grundsätzliches zur Vergütung der weiteren Leistungen

Die Steuerberatervergütungsverordnung findet keine Anwendung auf die vereinbaren Tätigkeiten; es sei denn, die Tätigkeit umfasst auch einzelne Leistungen aus dem Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (z.B. Steuerplanung im Rahmen einer Unternehmensberatung). Für die Vergütung der vereinbaren Tätigkeiten gelten die folgenden Grundsätze:
Wird der Steuerberater in einem Bereich tätig, in dem eine andere Vergütungsverordnung gilt, so richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach dieser Vergütungsverordnung bzw. nach bürgerlichem Recht.
Gern erstelle ich Ihnen im Vorfeld der Beratung ein Angebot.

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